Rechtliche Voraussetzungen beim E-Mail Marketing

Der Versand von Newslettern und die Kommunikation per E-Mail ist mittlerweile Alltag. Wie sieht es aber mit den Richtlinien im E-Mail Marketing aus, gehören diese auch schon zum Alltag? Sind Sie mit den aktuellen Grundsätzen für E-Mail Marketing vertraut?

Es gibt viel zu beachten

Die E-Mail Adresse gehört zu den personenbezogenen Daten und darf daher nur für E-Mail Aktionen genutzt werden, wenn der Adressat auch der Nutzung zugestimmt hat. Aus diesem Grund gibt es das Double-Opt-in Verfahren, durch das die Zustimmung zur Nutzung noch einmal per E-Mail bestätigt werden muss. Erst nach dieser Bestätigung dürfen E-Mails auch Werbung enthalten. Im Umkehrschluss müssen Newsletter auch eine Opt-out Möglichkeit zur Verfügung stellen, so dass der Empfänger die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Wichtig ist auch, dass Newsletter über ein vollständiges Impressum verfügen. Diese Vorgabe wird grundsätzlich am Ende der E-Mail umgesetzt und kann auch durch einem Link zum Impressum erfolgen. Wird das E-Mail Marketing durch externe E-Mail Anbieter durchgeführt, muss der Empfänger darauf hingewiesen werden, welche persönlichen Daten der Anbieter speichert. Dies kann durch einen Link zu der Datenschutzerklärung des Anbieters erfolgen.

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