E-Mail-Marketing ist ein preiswertes und doch sehr erfolgsversprechendes Marketing-Instrument. Deshalb sind Werbeaktionen in Form von Newslettern beispielsweise speziell im eCommerce eine beliebte und viel genutzte Maßnahme. Damit die Empfänger Mailbox jedoch nicht mit unerwünschten Newslettern überhäuft wird, hat der Gesetzgeber viele rechtliche Vorgaben aufgestellt.
Erlaubt oder eher doch nicht?
Grundsätzlich gilt, dass Newsletter nur an die Empfänger verschickt werden dürfen, deren ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der E-Mail Adresse für Werbezwecke vorliegt. Beispiel: die Registrierung in einem Onlineshop für ein Newsletter. Der Kunde muss zudem auch jederzeit die Möglichkeit haben, das Newsletter abzubestellen.
ABER: keine Regel ohne Ausnahme! Auch hier gibt es nämlich eine Ausnahmeregelung und die erlaubt den Versand von Newslettern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt werden:
- die Empfänger-E-Mail-Adresse wurde im Zuge einer Kaufabwicklung übermittelt
- das Newsletter bewirbt nur eigene und ähnliche Produkte/Dienstleistungen
- der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen
- der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, das Newsletter abzubestellen
Wichtig ist, dass alle diese 4 Vorgaben zusammen eingehalten werden.