DSGVO, wie eine erneute Einwilligung erhalten?

Die DSGVO gilt nicht nur für ihre neuen Empfänger, die sie nach dem 25. Mai 2018 gesammelt haben, sondern auch für alle ihre bereits bestehenden Abonnenten.

Wenn sie die Zustimmung ihrer Newsletter Empfänger nicht auf transparente Weise oder sogar gar nicht erhalten haben, sollten sie dringend diese Empfänger löschen! Diese Kontakte haben dem Erhalt Ihrer Informationen per Newsletter niemals ausdrücklich zugestimmt. Mit einer solchen Liste laufen sie gefahr, die neuen Datenschutzbestimmungen zu verletzen.

Bei einer Zustimmung ihrer Abonnenten auf eine transparente Weise (über den Webshop, eine LandingPage, ein Formular, etc.), aber einem fehlenden Nachweis des Erhalts dieser Zustimmung. In diesem Fall sollte unbedingt eine Newsletter Kampagne zur Qualifizierung der Abonnenten durchführt werden. Mit dieser sichern sie sich gegenüber dem Gesetzgeber ab und können ihren Newsletter weiterhin verschicken.

Bei Fragen helfen wir gerne.