Double Opt-In

Die rechtlichen Vorgaben für Unternehmen im E-Mail Marketing sind enorm, die Nichteinhaltung kann Abmahnungen zur Folge haben. Grundsätzlich dürfen Werbemaßnahmen wie Newsletter nur mit vorheriger Einverständnis des Empfängers erfolgen. Unter den Begriff Permission Marketing fallen Opt-In Verfahren für beispielsweise Werbemaßnahmen in Form von Newslettern, die eine ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers voraussetzen.

Sich doppelt für etwas entscheiden

Das Double Opt-in Verfahren setzt eine vorherige Bestätigung von Werbemaßnahmen durch den Empfänger voraus. Dies geschieht durch die Bestätigung eines Eintrags in eine Abonnentenliste in einem zweiten Schritt. Meist wird für den zweiten Schritt eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Bestätigung an die vorab hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Handelt es sich um ein erwünschtes Opt-In, wird der Bestätigungslink in der E-Mail angeklickt und der Empfänger hat den Erhalt von Werbemaßnahmen via Newsletter bestätigt. Andernfalls ignoriert der Empfänger die Bestätigungsanfrage. Wichtig bei dem Double Opt-In Verfahren ist die Einhaltung der geltenden Vorgaben. Nur so wird sichergestellt, dass die Bestätigungsmail nicht bereits als Werbung aufgenommen wird und schon abmahnbar ist.

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